Änderung von Artikeldaten

Über folgende Meldewege können Sie Änderungen von veröffentlichten Artikeldaten beauftragen:

Änderung und Ergänzung von Artikeldaten

Änderungen an artikelidentifizierenden Merkmalen (Produktbezeichnung, Packungsgröße, Darreichungsform, Information Arzneimittel, Artikeltyp) sind ausgenommen und bedürfen der Vergabe einer neuen PZN.

Z. B.: AV-Kennzeichnung

Wird ein Artikel nicht mehr vertrieben, können Sie für den Artikel die Außer-Vertrieb-Kennzeichnung beauftragen und den Artikel nicht mehr ausliefern. Lagerware darf – sofern verkehrsfähig – abverkauft werden. Die AV-Kennzeichnung ist endgültig und mündet in der Löschung der Artikeldaten/PZN. Eine erneute Veröffentlichung ist ausgeschlossen. Ausführliche Informationen finden Sie in den Richtlinien zu Artikelstatus und Statuswechsel.

  • Arzneimittel bleiben nach AV-Kennzeichnung 24 Monate lang in den Datenbankprodukten sichtbar und werden dann gelöscht.
  • Medizinprodukte und sonstige apothekenübliche Artikel bleiben nach AV-Kennzeichnung 6 Monate lang in den Informationssystemen sichtbar und werden dann gelöscht.

Bei einer vorübergehenden Einstellung der Liefertätigkeit oder Lieferfähigkeit behält der Artikel den Status im Vertrieb.

Z. B.: PZN-Übertrag / Anbieterwechsel

Durch den PZN-Übertrag wechseln die Melderechte betroffener PZN vom ehemaligen zum künftigen Anbieter.
Voraussetzung ist, dass der künftige Anbieter Kunde bei der IFA GmbH ist.

  • Den Anbieter wechseln können sowohl im Vertrieb als auch außer Vertrieb befindliche Artikel/PZN sowie zugeteilte, noch nicht veröffentlichte PZN.
  • Für den Auftrag ist sowohl vom ehemaligen als auch vom künftigen Anbieter eine an die IFA GmbH adressierte Einverständniserklärung unter Nennung der betroffenen PZN beizufügen (andernfalls: „Gesamtsortiment“).
  • Die Kosten für die Übertragung der bereits veröffentlichten Artikel trägt der künftige Anbieter, die Übertragung von zugeteilten PZN ist kostenfrei.

 

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