Änderung von Artikeldaten
Über folgende Meldewege können Sie Änderungen von veröffentlichten Artikeldaten beauftragen:
Änderung und Ergänzung von Artikeldaten
Änderungen an artikelidentifizierenden Merkmalen (Produktbezeichnung, Packungsgröße, Darreichungsform, Information Arzneimittel, Artikeltyp) sind ausgenommen und bedürfen der Vergabe einer neuen PZN.
Z. B.: AV-Kennzeichnung
Wird ein Artikel nicht mehr vertrieben, können Sie für den Artikel die Außer-Vertrieb-Kennzeichnung beauftragen und den Artikel nicht mehr ausliefern. Lagerware darf – sofern verkehrsfähig – abverkauft werden. Die AV-Kennzeichnung ist endgültig und mündet in der Löschung der Artikeldaten/PZN. Eine erneute Veröffentlichung ist ausgeschlossen. Ausführliche Informationen finden Sie in den Richtlinien zu Artikelstatus und Statuswechsel.
- Arzneimittel bleiben nach AV-Kennzeichnung 24 Monate lang in den Datenbankprodukten sichtbar und werden dann gelöscht.
- Medizinprodukte und sonstige apothekenübliche Artikel bleiben nach AV-Kennzeichnung 6 Monate lang in den Informationssystemen sichtbar und werden dann gelöscht.
Bei einer vorübergehenden Einstellung der Liefertätigkeit oder Lieferfähigkeit behält der Artikel den Status im Vertrieb.
Z. B.: PZN-Übertrag / Anbieterwechsel
Durch den PZN-Übertrag wechseln die Melderechte betroffener PZN vom ehemaligen zum künftigen Anbieter.
Voraussetzung ist, dass der künftige Anbieter Kunde bei der IFA GmbH ist.
- Den Anbieter wechseln können sowohl im Vertrieb als auch außer Vertrieb befindliche Artikel/PZN sowie zugeteilte, noch nicht veröffentlichte PZN.
- Für den Auftrag ist sowohl vom ehemaligen als auch vom künftigen Anbieter eine an die IFA GmbH adressierte Einverständniserklärung unter Nennung der betroffenen PZN beizufügen (andernfalls: „Gesamtsortiment“).
- Die Kosten für die Übertragung der bereits veröffentlichten Artikel trägt der künftige Anbieter, die Übertragung von zugeteilten PZN ist kostenfrei.