Löschung von Artikeldaten

Wird ein Artikel nicht mehr vertrieben, können Sie für den Artikel die Löschung aus der IFA-Datenbank – und somit aus den Informationssystemen – beauftragen.  Eine erneute Veröffentlichung gelöschter PZN ist ausgeschlossen.

  • Löschung von Arzneimitteln: Zunächst ist die AV-Kennzeichnung des Arzneimittels erforderlich; danach bleibt der Artikel noch 24 Monate in den Datenbankprodukten sichtbar.
  • Löschung von Medizinprodukten und sonstigen apothekenüblichen Artikeln: Für diese Artikel können Sie die Löschung zum nächstmöglichen Veröffentlichungstermin beauftragen

  • IFA-Auftragstabelle C – Änderungen
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