FAQ

Die nachfolgenden FAQ (Frequently Asked Questions) bestehen aus Fragen, die bei der IFA GmbH wiederkehrend eingehen. Sie sind thematisch sortiert und die Antworten sind jeweils angefügt. Ist Ihre Frage nicht dabei, zögern Sie bitte nicht, uns direkt zu kontaktieren.

Nach Rahmenvertrag § 131 SGB V ist die Angabe bei verschreibungspflichtigen Humanarzneimitteln verpflichtend.

Die Zuordnung der artikelbezogenen Adressdaten zur PZN erfolgt in der Regel bei der Neuaufnahme verschreibungspflichtiger Arzneimittel und von erstattungsrelevanten nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in die IFA-Datenbank.

Bitte verwenden Sie hierzu das IFA-Portal oder folgende Auftragstabelle und geben Sie je PZN die Adressdaten (Adress-Nr. oder Firmenname des Zulassungsinhabers / örtlichen Vertreters) an:

Zur Meldung artikelbezogener Adressdaten haben Sie 2 Möglichkeiten:

  • Ergänzen Sie die Adressdaten (Adress-Nr. oder Firmenname des Zulassungsinhabers / örtlichen Vertreters) zu den jeweiligen PZN im IFA-Portal.
  • Fordern Sie alternativ eine Sortimentsdatei an und tragen dort die Adressdaten (Adress-Nr. oder Firmenname des Zulassungsinhabers / örtlichen Vertreters) ein. Senden Sie die Datei abschließend bitte per E-Mail an ifa@ifaffm.de.

Nein, die Meldung artikelbezogener Adressdaten ist per EAD-Datei nicht möglich.

Anforderung von EAD, Artikel- und Adressdaten 

Fordern Sie kostenfrei eine aktuelle EAD-Datei für einen Änderungsauftrag an, eine Übersicht Ihres Sortiments oder Ihre Adressdaten mit Adress-Nummer auf der Webseite: Anforderung von EAD, Artikel- und Adressdaten

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