Codierung der PZN im Code 39
Die Pharmazentralnummer (PZN) ist das bundeseinheitliche Kennzeichen nach §300 SGB V, das die pharmazeutischen Unternehmer nach § 131 SGB V auf die äußere Umhüllung der Arzneimittelpackungen aufzubringen haben. Dies kann mittels dem Code 39 und der Klarschriftzeile unter dem Code erfolgen.
Seit dem 09.02.2019 ist es erlaubt, die PZN ausschließlich im Data Matrix Code (DMC) maschinenlesbar darzustellen. Wird der Code 39 weggelassen, so ist die PZN dennoch in Klarschrift mit dem Kurzbezeichner „PZN: “ aufzubringen.
Die Codierung auf Arzneimittelpackungen, aber auch auf Medizinprodukten oder anderen apothekenüblichen Waren im Code 39, dient der maschinellen Identifizierung und elektronischen Weiterverarbeitung der PZN in der Apotheke und in den Handelsstufen.
Die folgenden Dokumente bieten Ihnen weitere, detaillierte Informationen:
Technische Hinweise zur PZN-Codierung – PZN im Code 39
Technische Spezifikation zur PZN-Codierung
Technische Hinweise zur PZN-Codierung – Prüfzifferberechnungen
Technische Spezifikation zur PZN-Codierung