Voraussetzung zur Nutzung einer PPN als UDI-DI
Voraussetzung für die Nutzung einer PPN als UDI-DI Ihres Medizinproduktes sowie dessen Aufnahme in die IFA-Datenbank ist der Abschluss eines IFA-Anbietervertrags.
Stellen Sie bitte anhand folgender Anleitung die erforderlichen Vertragsunterlagen zusammen:
Schritt-für-Schritt zum IFA-Anbieter von Medizinprodukten und sonstigen apothekenüblichen Artikeln
Bitte senden Sie folgende Unterlagen an ifa@ifaffm.de:
- Antrag auf Abschluss des IFA-Anbietervertrags unterzeichnet und gescannt
- IFA-Auftragstabelle D – Adressdaten Anbieter
- Kopie Ihres aktuellen Handelsregisterauszuges oder der Gewerbeanmeldung
Ausführliche Informationen liefert die Seite Neukunden. Nach erfolgreicher Legitimation erhalten Sie eine Bestätigung mit Ihrer IFA-Kundennummer.