Richtlinien

Abschluss IFA-Anbietervertrag

Die Neuaufnahme und Änderung von Artikeldaten in der IFA-Datenbank wird grundsätzlich durch den Anbieter eines Artikels beauftragt. Anbieter im Sinne der IFA GmbH sind alle Unternehmen, die Arzneimittel, Medizinprodukte oder apothekenübliche Waren unter eigenem Namen in Verkehr bringen (Hersteller, Vertreiber, Importeure).

Voraussetzung für die Vergabe und Veröffentlichung von Pharmazentralnummern (PZN) mit Artikeldaten in den IFA-Informationsdiensten ist der Abschluss des IFA-Anbietervertrags, der die Geschäftsbeziehungen regelt.

Vertragspartner der Anbieter ist die IFA GmbH:

Informationsstelle für Arzneispezialitäten – IFA GmbH  |  Hamburger Allee 26 – 28  |  60486 Frankfurt am Main
E-Mail: ifa@ifaffm.de

– IFA GmbH genannt – 

IFA-Richtlinien und IFA-Preisliste

Mit dem Abschluss des IFA-Anbietervertrags erkennt jeder Anbieter die folgenden IFA-Richtlinien und die IFA-Preisliste als verbindliche Regelung zur Meldung von Artikeldaten an:

Sprache

Die für den Abschluss des IFA-Anbietervertrags und die Meldung von Artikeldaten geltende Sprache ist ausschließlich deutsch. Übersetzungen des Anbietervertrags und weiterer Dokumente dienen lediglich der Information. Bei Widersprüchen zwischen dem deutschen Text und der Übersetzung hat der deutsche Text Vorrang. Hier finden Sie eine unverbindliche Übersetzung des Anbietervertrags.

Bitte lesen Sie die oben aufgeführten Dokumente aufmerksam, bevor Sie den Anbietervertrag abschließen. Mit dem Abschluss des Anbietervertrags erklären Sie Ihr Einverständnis, an die Richtlinien gebunden zu sein. Wir bieten für Anbieter die folgenden Leistungen an:

Leistungen

Mit Meldedateien können Anbieter, die mit der IFA GmbH den IFA-Anbietervertrag geschlossen haben, Artikeldaten an die IFA GmbH melden. Die Auftragsunterlagen werden per E-Mail übermittelt. Folgende Auftragsarten zur Meldung von Artikeldaten sind möglich:

  • PZN-Zuteilung: Der Anbieter kann vor der Markteinführung eine PZN für seinen Artikel beantragen.
  • Neuaufnahme: Beabsichtigt der Anbieter, einen neuen Artikel anzubieten, beauftragt er die IFA GmbH, die Artikeldaten erstmalig in den IFA-Informationsdiensten zu veröffentlichen.
  • Änderung: Ist der Artikel schon in den IFA-Informationsdiensten veröffentlicht, kann der Anbieter die Änderung vorhandener Daten beauftragen, z. B. Preise, Vertriebswege.

Ablauf Vertragsabschluss

Zum Abschluss des IFA-Anbietervertrags übersendet der Anbieter einen Scan des unterzeichneten Antrags auf Abschluss des IFA-Anbietervertrags per E-Mail. Unmittelbar nach Absenden des Antrags erhält er eine Empfangsbestätigung, die noch keine Annahme des Vertragsangebots ist. Der IFA-Anbietervertrag kommt zustande, nachdem IFA GmbH den Antrag nebst den weiteren legitimierenden Unterlagen geprüft hat und dem Anbieter die Bestätigung per E-Mail zugeht, in der ihm seine IFA-Kundennummer mitgeteilt wird. Die Bestätigung enthält außerdem die 5-stellige IFA-Anbieter-Nummer (Adress-Nr.), die im Rahmen der Verifizierung von Arzneimitteln als MAH-ID zum Einsatz kommt. Bitte prüfen Sie regelmäßig den Spam-Ordner Ihres E-Mail-Postfachs. Die IFA-Datenbank enthält Produktdaten von Anbietern für das deutsche Gesundheitswesen und richtet sich ausschließlich an Unternehmer i. S. d. § 14 BGB. Vor Vertragsschluss ist uns mit den unten aufgeführten Unterlagen die Identität des Unternehmens nachzuweisen.

Gebühren und Bezahlung

Die Jahresgebühr wird unabhängig davon fällig, ob Sie PZN-Zuteilungen beauftragen oder Artikeldaten melden. Die Jahresgebühr wird für Neukunden zum Ende des Monats, in welchem diese Kunde werden, in Rechnung gestellt, danach jeweils Ende Januar. Bezahlungen können durch Banküberweisung oder Bankeinzug erfolgen. Das Formular für den Bankeinzug können Sie bei uns anfordern. Die Zahlung per Kreditkarte ist ausgeschlossen.

Die aktuelle Preisliste finden Sie hier.

Datenschutz

Für Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten lesen Sie bitte unsere Datenschutzinformation, die Sie unter folgendem Link abrufen können: Datenschutz

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