Neukunden

Abschluss IFA-Anbietervertrag

Voraussetzung für die Vergabe und Veröffentlichung von Pharmazentralnummern (PZN) mit Artikeldaten in den IFA-Informationsdiensten ist der Abschluss des IFA-Anbietervertrags, der die Geschäftsbeziehungen regelt.

Informationen vor Vertragsabschluss

Bitte lesen Sie die verlinkten Dokumente aufmerksam durch, bevor Sie den Anbietervertrag abschließen. Mit dem Abschluss des IFA-Anbietervertrages erklärt sich der Anbieter mit den IFA-Richtlinien, der IFA-Preisliste  und weiteren Informationen als verbindliche Regelung zur Meldung von Artikeldaten / Adressdaten einverstanden.

Vertragsunterlagen

So werden Sie Kunde bei der IFA GmbH:

Zu Ihrer Unterstützung bei der Aufnahme in die IFA-Datenbank können Sie die für Sie zutreffende Schritt-für-Schritt-Anleitung auswählen und stellen damit mühelos die erforderlichen Unterlagen für den Vertragsabschluss zusammen.

Bitte senden Sie folgende Unterlagen per E-Mail an ifa@ifaffm.de:

Bitte beachten Sie, dass die Zusendung des Vertrages nicht automatisch die Vergabe einer Pharmazentralnummer (PZN) beinhaltet.

Die Beauftragung einer PZN-Zuteilung vorab der Markteinführung ist im IFA-Portal oder mit der IFA-Auftragstabelle A möglich.

Zur Veröffentlichung von PZN und Artikeldaten können Sie zwischen den Meldevarianten IFA-Portal und IFA-Auftragstabellen B1/B2/B3 wählen.

Mit Vergabe der IFA-Kundennummer erhalten Sie einen Zugang zum IFA-Portal

Bei Fragen stehen wir Ihnen gern helfend zur Seite:

Petra Kaspar  
Tel. +49 69 979919-36 
petra.kaspar@ifaffm.de  
Katrin Richter 
+49 69 979919-33 
katrin.richter@ifaffm.de
Sabine Gómez
+49 69 979919-58
sabine.gomez@ifaffm.de

 

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